Jugend-Presseausweis verlängern

Damit der Jugend-Presseausweis gültig bleibt, muss er jedes Jahr mit einer Verlängerungsmarke von der Jugendpresse Rheinland verlängert werden.

Schritte zur Verlängerung

1. Nachweise sammeln

Schaue unten nach, welche Nachweise Du zur Verlängerung benötigst.

2. Nachweise einreichen

Schicke uns Deine Nachweise über das Onlineformular zu. Dann geht die Verlängerung schneller!

3. JPA einsenden

Sende den JPA an unsere Postanschrift (Jugendpresse Rheinland e.V. | c/o STARTPLATZ | Im Mediapark 5 | 50670 Köln)

Bearbeitungszeit ca. eine Woche

Nachdem Du uns Deinen JPA zugeschickt hast, verlängern wir ihn in der Regel innerhalb von einer Woche.
Damit es schnell gehen kann, prüfe, ob Deine Nachweise komplett sind und schicke uns diese vorab.

Benötigte Nachweise

1. Schüler­zeitung oder Jugend­zeitung

Als Beleg­exemplar gilt eine Ausgabe der bereits veröffentlichten Schüler- oder Jugend­zeitung, in der zwei gekenn­zeichnete Artikel der Antrags­stellerin bzw. des Antrags­stellers abgedruckt sind oder zwei Ausgaben der bereits veröffentlichten Schüler- oder Jugend­zeitungen, in denen jeweils ein namentlich gekenn­zeichneter Artikel des Antrags­stellenden abgedruckt ist.

2. Online­magazine

Als Beleg­exemplar gelten die URL sowie mindestens zehn Artikel, die auf dieser erschienen sind und eine ausreichende Gewähr für das Vorliegen einer journalistischen Publikation bieten. Von diesen müssen mindestens zwei namentlich gekenn­zeichnete Artikel des Antrag­stellernden sein.

Du brauchst nur Links zu den zwei Artikel von Dir einzutragen.

3. Radio-, Podcast- und Video­gruppen

Als Beleg­exemplar gilt ein Daten­träger mit mindestens zwei Sendungen oder Beiträgen, die bereits gesendet worden sind. Eine Sende­bestätigung soll beigefügt werden.

Als Sendebestätigung reicht auch ein Link aus, auf dem ersichtlich ist, das die Sendung z.B. auf YouTube oder Spotify veröffentlich ist.

4. Foto­graf*in

Als Beleg­exemplare gelten Fotografien, die den jeweiligen Anforderungen an das gleiche Medium unter den Punkten 1, 2 und 5 entsprechen.

Bitte sende uns entsprechend den Anforderungen je nach Veröffentlichungsmedium Links oder Dateien zu.

5. Mitarbeiter*in bei sonstigen Medien

Als Beleg­exemplare gelten zwei Ausgaben der Medien, die nachweislich vom Antrag­steller veröffentlicht sein müssen.

Der JPA muss jedes Jahr verlängert werden

Damit Dein JPA gültig bleibt, sende ihn im Januar an uns, damit wir ihn verlängern können.

Jugendpresse Rheinland e.V.

Verein junger Medienmachender in NRW
Im Mediapark 5 | c/o STARTPLATZ | 50670 Köln

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