Jugend-Presseausweis

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Möchtest Du einen Jugend-Presseausweis beantragen oder Deinen JPA verlängern?

Der Jugend-Presseausweis (kurz JPA) ist Deine Möglichkeit, Dich gegenüber Behörden, Veranstaltern und Unternehmen als Journalist*in auszuweisen. Der JPA unterstützt Dich bei der Recherche, gewährt Rabatt für Übernachtungen und viele weitere Vorteile.

Deine Legitimation

Gegenüber Veranstaltern wie Behörden: Der Jugend-Presseausweis dient als Nachweis Deiner journalistischen Tätigkeiten.

Er hilft bei der Recherche, ist Türöffner und erleichtert Dir Deine alltägliche Arbeit als Nachwuchsjournalist*in. Außerdem ist der Jugend-Presseausweis von der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union in ver.di (dju) und dem Deutschen Journalisten-Verband (DJV) anerkannt.

Foto: Jugendpresse Deutschland / Maximilian Csali

Weitere Vorteile

Als Einzel- oder Redaktionsmitglied kannst Du den exklusiven Jugend-Presseausweis beantragen und von weiteren Vorteilen profitieren.

Akkreditierung

Wir unterstützen Dich, eine Pressekarte zu erhalten.
Kontaktiere uns.

Presserabatte

 Viele Unternehmen bieten Rabatte für Journalist*innen. Berichte dennoch kritisch!

Jugendherberge

Mit dem JPA bist Du Mitglied im Deutschen Jugendherbergswerk. Einfach JPA vorzeigen!

A&O Hostels

Auch in A&O-Hostels sparst Du mit dem JPA: ganze 20 %! Einfach JPA vorzeigen!

Europaweit gültig

Der JPA ist europaweit anerkannt. So kannst Du auch im Ausland ungestört recherchieren.

Handy-Tarife

Einige Mobilfunkanbieter bieten Tarife für junge Journalist*innen mit JPA an.

JPA beantragen

Um den Jugend-Presseausweis zu beantragen, musst Du bei uns Mitglied werden – das geht vollkommen digital.
Außerdem brauchst Du Nachweise von Deiner journalistischen Arbeit. Also Artikel, Videos oder Blogeinträge. Zusätzlich benötigen wir noch ein Porträtfoto für Deinen JPA und ein Foto oder Scan eines amtlichen Ausweises, um Dich zu identifizieren.

Nachweise

Um Deinen JPA zu beantragen, musst Du nachweisen, dass Du journalistisch tätig bist.

Schüler*innenzeitung oder Jugendzeitung

Als Belegexemplar gilt eine Ausgabe der bereits veröffentlichten Schüler- oder Jugendzeitung, in der zwei gekennzeichnete Artikel
der Antragsstellerin bzw. des Antragsstellers abgedruckt sind oder zwei Ausgaben der bereits veröffentlichten Schüler- oder
Jugendzeitungen, in denen jeweils ein namentlich gekennzeichneter Artikel des Antragsstellenden abgedruckt ist. Bitte schicke uns
einen Link zu der/den Ausgaben oder lade sie im nächsten Feld hoch.

Onlinemagazin oder Onlineblog

Als Belegexemplar gelten die URL sowie mindestens zehn Artikel, die auf dieser erschienen sind und eine ausreichende Gewähr für
das Vorliegen einer journalistischen Publikation bieten. Von diesen müssen mindestens zwei namentlich gekennzeichnete Artikel des
Antragstellernden sein. Du brauchst nur Links zu den zwei Artikel von Dir einzutragen.

Radio-, Podcast- und Videogruppen

Als Belegexemplar gilt ein Datenträger mit mindestens zwei Sendungen oder Beiträgen, die bereits gesendet worden sind. Eine
Sendebestätigung soll beigefügt werden. Bitte trage jeweils einen Link zu den Sendungen ein bzw. lade sie im nächsten Feld hoch.
Als Sendebestätigung reicht auch ein Link aus, auf dem ersichtlich ist, das die Sendung z.B. auf YouTube oder Spotify veröffentlicht ist.

Fotograf*in

Als Belegexemplare gelten Fotografien, die den jeweiligen Anforderungen an das gleiche Medium unter den Punkten 1, 2 und 5 entsprechen. Bitte sende uns entsprechend den Anforderungen je nach Veröffentlichungsmedium Links oder Dateien zu.

Mitarbeiter*in bei sonstigen Medien

Als Belegexemplare gelten zwei Ausgaben der Medien, die nachweislich vom Antragsteller veröffentlicht sein müssen. Bitte schicke uns einen Link zu der/den Ausgaben oder lade sie im nächsten Feld hoch.

Jugendpresse Rheinland e.V.

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